(2) Einem Ausländer wird die Mobiler-ICT-Karte erteilt, wenn
- 1. er als Führungskraft, Spezialist oder Trainee tätig wird,
- 2. der unternehmensinterne Transfer mehr als 90 Tage dauert und
- 3. er einen für die Dauer des Transfers gültigen Arbeitsvertrag und erforderlichenfalls ein Abordnungsschreiben vorweist, worin enthalten sind:
- a) Einzelheiten zu Ort, Art, Entgelt und zu sonstigen Arbeitsbedingungen für die Dauer des Transfers sowie
- b) der Nachweis, dass der Ausländer nach Beendigung des Transfers in eine außerhalb der Europäischen Union ansässige Niederlassung des gleichen Unternehmens oder der gleichen Unternehmensgruppe zurückkehren kann.