§ 12c Beschränkung des Zugangs zu abgeschlossenen Bereichen, zu Hafteinrichtungen und zu Grenzübergangsstellen

Der Zugang zu Einrichtungen im Sinne des Artikels 18 Absatz 3 sowie des Artikels 30 Absatz 3 der Verordnung 2024/1348 von Personen und Organisationen, die …