(2) Die gemeinsame deutsche Arbeitsschutzstrategie umfasst
- 1. die Entwicklung gemeinsamer Arbeitsschutzziele,
- 2. die Festlegung vorrangiger Handlungsfelder und von Eckpunkten für Arbeitsprogramme sowie deren Ausführung nach einheitlichen Grundsätzen,
- 3. die Evaluierung der Arbeitsschutzziele, Handlungsfelder und Arbeitsprogramme mit geeigneten Kennziffern,
- 4. die Festlegung eines abgestimmten Vorgehens der für den Arbeitsschutz zuständigen Landesbehörden und der Unfallversicherungsträger bei der Beratung und Überwachung der Betriebe,
- 5. die Herstellung eines verständlichen, überschaubaren und abgestimmten Vorschriften- und Regelwerks.