Alle Vorschriften: AktG
§ 71a Umgehungsgeschäfte
§ 71c Veräußerung und Einziehung eigener Aktien
§ 71b Rechte aus eigenen Aktien
Aus eigenen Aktien stehen der Gesellschaft keine Rechte zu.
Lege Lata
§ 71b Rechte aus eigenen Aktien
Aus eigenen Aktien stehen der Gesellschaft keine Rechte zu.
Lege Lata
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