Der Vorstand hat den Jahresabschluß und den Lagebericht unverzüglich nach ihrer Aufstellung dem Aufsichtsrat vorzulegen. Satz 1 gilt entsprechend für …
| 1. | Verteilung an die Aktionäre | ... |
| 2. | Einstellung in Gewinnrücklagen | ... |
| 3. | Gewinnvortrag | ... |
| 4. | Bilanzgewinn | ... |