(1) Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Posten "Jahresüberschuß/Jahresfehlbetrag" in Fortführung der Numerierung um die folgenden Posten zu ergänzen:
- 1. Gewinnvortrag/Verlustvortrag aus dem Vorjahr
- 2. Entnahmen aus der Kapitalrücklage
- 3. Entnahmen aus Gewinnrücklagen
- a) aus der gesetzlichen Rücklage
- b) aus der Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehmen
- c) aus satzungsmäßigen Rücklagen
- d) aus anderen Gewinnrücklagen
- 4. Einstellungen in Gewinnrücklagen
- a) in die gesetzliche Rücklage
- b) in die Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehmen
- c) in satzungsmäßige Rücklagen
- d) in andere Gewinnrücklagen
- 5. Bilanzgewinn/Bilanzverlust.
Die Angaben nach Satz 1 können auch im Anhang gemacht werden.