Artikel 20 Beihilfen für Kosten von Unternehmen, die an Projekten der europäischen territorialen Zusammenarbeit teilnehmen

Beihilfen für Kosten von Unternehmen, die an unter die Verordnung (EU) Nr. 1299/2013 oder die Verordnung (EU) 2021/1059 fallenden Projekten der …