Alle Vorschriften: AGG
§ 31 Unabdingbarkeit
§ 33 Übergangsbestimmungen
§ 32 Schlussbestimmung
Soweit in diesem Gesetz nicht Abweichendes bestimmt ist, gelten die allgemeinen Bestimmungen.
Lege Lata
§ 32 Schlussbestimmung
Soweit in diesem Gesetz nicht Abweichendes bestimmt ist, gelten die allgemeinen Bestimmungen.
Lege Lata
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