(1) Ziel der gemeinsamen Agrarpolitik ist es,
- a. die Produktivität der Landwirtschaft durch Förderung des technischen Fortschritts, Rationalisierung der landwirtschaftlichen Erzeugung und den bestmöglichen Einsatz der Produktionsfaktoren, insbesondere der Arbeitskräfte, zu steigern;
- b. auf diese Weise der landwirtschaftlichen Bevölkerung, insbesondere durch Erhöhung des Pro-Kopf-Einkommens der in der Landwirtschaft tätigen Personen, eine angemessene Lebenshaltung zu gewährleisten;
- c. die Märkte zu stabilisieren;
- d. die Versorgung sicherzustellen;
- e. für die Belieferung der Verbraucher zu angemessenen Preisen Sorge zu tragen.